Zum Inhalt springen

Header

Audio
Im Kanton Zürich würde ein Ja am 5. Juni nur ein allmähliches Verschwinden der Laienrichter bedeuten. Gewählte Laienrichterinnen und -richter müssten nicht sofort zurücktreten, könnten sich sogar wiederwählen lassen. Neu wählen dürfte das Volk nur noch Profis.
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 14 Sekunden.
Inhalt

Für und wider Laienrichter im Kanton Zürich

Muss ein Richter oder eine Richterin über ein Juristikstudium verfügen? Darüber wird im Kanton Zürich am 5. Juni abgestimmt. Konkret geht es um die Bezirksgerichte. Die Idee, dass auch Laien als Richter fungieren können, stammt aus dem 19. Jahrhundert und sollte Volksnähe in die Rechtssprechung bringen. Dies brauche es weiterhin, sagen die einen, die anderen finden solches nicht mehr zeitgemäss.

Mehr von «Echo der Zeit»