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Wenn Angestellte mal müssen - aber nicht dürfen
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Wenn Angestellte mal müssen - aber nicht dürfen

Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass Angestellte jederzeit auf die Toilette gehen dürfen. In der Praxis ist dies aber nicht immer der Fall. Insbesondere Angestellte, die auf sich alleine gestellt sind, haben häufig Probleme, ihre WC-Pausen einzuziehen. Laut einer Studie des Bundes verfügt im Einzelhandel lediglich die Hälfte der Geschäfte, die von nur einer Person geführt werden, über eigene Toiletten. Für eine WC-Pause muss der Laden unter Umständen ganz geschlossen werden. Dies ist aber nicht immer möglich oder wird sogar vom Arbeitgeber verhindert. Arbeitnehmer verzichten dann unter Umständen aufs Trinken, um nicht auf die Toilette gehen zu müssen. Dies ist gesundheitsgefährdend. Betroffene sollten mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, kann das kantonale Arbeitsinspektorat eingreifen und vom Arbeitgeber Massnahmen verlangen.

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