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Erhält der Kanton Zug ein neues Wahlgesetz?
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Erhält der Kanton Zug ein neues Wahlgesetz?

Die Zuger Stimmberechtigten entscheiden am 7. März über ein neues Abstimmungs- und Wahlgesetz: Kernpunkt ist dabei das Verbot von Listenverbindungen, die Frage also, ob die Parteien ihre Kräfte bündeln dürfen.Auch in der Stadt Zug gelangen drei Vorlagen vors Volk.

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