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Erneuertes Gesetz: Fertig mit der Abzockerei?

Am 1. April tritt das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Damit werden unter anderem Kaffeefahrten mit Gewinnversprechen, unerwünschte Werbeanrufe oder Schneeballsysteme gesetzlich verboten. Ob das Verbot wirkt, hängt jedoch vom Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten ab.Der Bund kann bei unlauteren Methoden neu Klage erheben. Dafür müssen sich Betroffene beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden. Ab mindestens 20 Beschwerden kann das Seco gegen die Urheber der unlauteren Methode aktiv werden. Rechtsanwalt Ueli Grüter geht im Gespräch mit dem DRS 1-Konsummagazin «Espresso» davon aus, dass es ab April zu einigen Klagen kommen wird. Wegen der unsicheren Rechtslage sind bis jetzt abschreckende Gerichtsprozesse meist ausgeblieben. Nun sei der Fall rechtlich in den meisten Fällen klar. Gesetzlich verboten sind ab 1. April im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter anderem diese Abzocker-Methoden: Anträge für Brancheneinträge, sofern nicht in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle auf Kosten, Laufzeit etc. hingewiesen wird (Registerhaie).Schneeball-, Lawinen- oder Pyramidensysteme. Online-Verkauf ohne die Möglichkeit, mit dem Händler in Kontakt zu treten. Gewinnversprechen, die an die Teilnahme einer Werbefahrt geknüpft sind (Kaffeefahrt). Auch z.B. eine kostenpflichtige Telefonnummer darf nicht Voraussetzung für die Einlösung eines Gewinns sein. Werbeanrufe trotz Stern im Telefonbuch. Ein wichtiger Teil des UWG ist die strengere Regelung zu missbräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Um den Unternehmen Zeit zu geben, diese Regelung umzusetzen, tritt dieser Teil des UWG erst Anfang Juli in Kraft.

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