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Kinder vor Gericht haben ein Recht auf Anhörung

Auch die Unmündigen haben ein Recht darauf, vor Gericht auszusagen - wenn sie in ein Verfahren involviert ist. So steht es in der Kinderrechts-Konvention der UNO, die die Schweiz vor zehn Jahren unterschrieben hat.

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Zugegeben: Anhörungen von Kindern am Gericht sind schwierig, aufwändig und langwierig. Entsprechend gibt es in Europa unterschiedliche Modelle, wie die Rechtssysteme damit umgehen.

In der Schweiz wird das Recht der Kinder auf Anhörung kaum umgesetzt. Obwohl Kinder regelmässig von Scheidungen, Vormundschafts- oder Adoptionsverfahren betroffen sind und die Auswirkungen der Prozesse oft ein Leben lang aushalten müssen, werden sie vor Gericht nur selten wirklich angehört.

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