Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Beschuldigte auf Polizisten geschossen hat. Damit sei der Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung erfüllt. Zudem stützt sie sich auf ein Gutachten, welches dem Mann eine wahnhafte Störung attestiert. Damit sei er schuldunfähig.
Peter Hans Kneubühl bestreitet dies. Er sei im Recht und fühlt sich selber als Opfer von Behörden und Polizei. Er lag vor der Tat schon jahrelang mit Behörden in Biel im Streit.