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In der Debatte zum Bürgerrechtsgesetz wird über die Mindest-Aufenthaltsdauer von AusländerInnen gestritten: Der Nationalrat hat sich erneut für eine Dauer von mindestens zehn Jahren ausgesprochen; der Ständerat dagegen ist, wie der Bundesrat, für acht Jahre.
Keystone, Symbolbild
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Schweizer Bürgerrecht: Gut Ding will Weile haben

Bis jetzt konnten sich Ausländerinnen und Ausländer frühestens nach 12 Jahren Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen. Der Bundesrat will diese Frist auf acht Jahre senken. Allerdings dürfte das neue Bürgerrechtsgesetz im Parlament Schiffbruch erleiden.

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