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Auch eine Melodie ist eine Marke
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Auch eine Melodie ist eine Marke

Auch Melodien können als Marken geschützt werden. Das Bundesgericht hat einer kurzen Melodie von sieben Tönen, die für Confiserie, Schokolade und Patisserie beansprucht wird, Markenschutz erteilt. Die deutsche August Storck KG, Herstellerin von Süsswaren, hatte die Melodie vor drei Jahren als Marke angemeldet. Das Institut für Geistiges Eigentum wies das Markengesuch jedoch ab, mit der Begründung, Hörmarken ohne Text seien nicht unterscheidungskräftig genug, um geschützt werden zu können. Das oberste Gericht entschied nun anders und gab der August Storck KG Recht.

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