Laut dem Urteil wäre eine Ausnahmebewilligung für den Abbruch nötig gewesen.
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Die Baudirektion der Stadt Luzern muss ihre Abbruchpläne für ein Haus an der Haldenstrasse überarbeiten. Das Kantonsgericht hat eine entsprechende Bewilligung aufgehoben.
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Laut dem Urteil wäre eine Ausnahmebewilligung für den Abbruch nötig gewesen.
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