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- In der Ostschweiz zahlen Reisende, die mit dem öffentlichen Verkehr in der Nacht unterwegs sind, auch in Zukunft einen Zuschlag.
Im Zusammenhang mit der Lohnklage der Hebammen und Pflegefachfrauen spielt das St. Galler Verwaltungsgericht den Ball der Kantonsregierung zu. Erst wenn diese entschieden hat, ob sie die Ansprüche anerkennt oder nicht, will das Verwaltungsgericht allenfalls eingreifen.
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