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Der von St.Gallen ausgewiesene Türke darf zurück in die Schweiz
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Der von St.Gallen ausgewiesene Türke darf zurück in die Schweiz

Das Bundesgericht hat ein Urteil des St.Galler Verwaltungsgerichts aufgehoben. Der ausgewiesene Türke darf wieder zurück in die Schweiz. Man habe seine Tocher schützen müssen, hiess es damals beim Ausländeramt. Es war von Zwangsheirat und Ehrenmord die Rede.

Und weitere Themen:

Die Glarner Kantonalbank braucht einen neuen Direktor. Bernt Arpagaus hat gekündigt. Vor einem Jahr war er stark unter Beschuss geraten, als die GKB die Bank Linth übernehmen wollte. 

 

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