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Vorstrafenregister sollte bei Aushebung einsehbar sein
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Vorstrafenregister sollte bei Aushebung einsehbar sein

Angehende Rekruten werden bei der Aushebung nicht auf Vorstrafen überprüft. Aus diesem Grund konnte der vorbestrafte Mann, der am vergangene Woche in Zürich eine 16jährige erschoss, die Rekrutenschule absolvieren. 

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