Die Begründung: Sie habe dem Iraker kein rechtliches Gehör und kein faires Verfahren gewährt. Was das bedeutet, erklärt Daniel Moeckli, Völkerrechts-Professor an der Universität Zürich, im Gespräch.
EGMR-Urteil: «Da gibt es ein Dilemma für die Staaten»
2006 hat die Schweiz Vermögenswerte eines Irakers eingefroren, der auf einer Sanktionsliste des UNO-Sicherheitsrates stand. Er galt als Financier des gestürzten Saddam-Regimes. Doch jetzt sagt die Grosse Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichts: Die Schweiz habe sich damals falsch verhalten.
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