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Das Kriminalgericht hatte den Taxifahrer im vergangenen Jahr, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, noch zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Keystone (Symbolbild)
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Strafe für Luzerner Taxifahrer nach Vergewaltigung leicht reduziert

Der 46-Jährige erhielt in zweiter Instanz eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Anders als die Vorinstanz erachtete das Kantonsgericht einen der Fälle nicht als sexuelle Nötigung sondern als sexuelle Belästigung und sprach ihn in zwei weiteren Fällen frei. Das urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Weiter in der Sendung:

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