Weiter in der Sendung:
- Keine Kampfwahl um Präsidium Amtsgericht Thal-Gäu
- Aarau muss über Energie-Initiative abstimmen
- Schloss Brestenberg verlottert weiter
Ab dem 1. September ist der Kormoran im Aargau kein geschützter Vogel mehr. Man kann ihn also jagen. Schiessen will ihn aber niemand. Für die Jäger bedeutet der Kormoran viel Aufwand, aber keinen Ertrag.
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