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Die Rechtsfrage: Wohnung neu streichen - wer bezahlt?
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Die Rechtsfrage: Wohnung neu streichen - wer bezahlt?

Nach wie vielen Jahren muss ein Mieter die Kosten für einen Neuanstrich seiner Wohnung selber übernehmen?Der Mieter muss nur für das Streichen der Wohnung aufkommen, wenn Wände und Decken übermässig abgenutzt wurden, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.

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