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Luzius Mader, stellvertretender Direktor im Bundesamt für Justiz.
SRF. Marc Lehmann.
abspielen. Laufzeit 26 Minuten 44 Sekunden.
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Luzius Mader: Staat kann Leid nicht gutmachen, aber anerkennen

Vor fünf Jahren hat sich der Bundesrat bei den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entschuldigt. Seither sei viel getan worden, um das düstere Kapitel Schweizer Geschichte aufzuarbeiten, sagt Luzius Mader im «Tagesgespräch» bei Marc Lehmann.

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Der Staat hat bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts vielen Kindern und Jugendlichen immenses Leid zugefügt, hat sie verdingt, zur Adoption freigegeben, zur Arbeit gezwungen. Die Opfer dieser fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hatten dank eines neuen Gesetzes bis Ende letzten Monat Zeit, einen Solidaritätsbeitrag zu beantragen, der dieses Leid anerkennen und entschädigen soll.

Federführend bei diesem Gesetz war seitens des Bundes der promovierte Jurist Luzius Mader. Nun geht der stellvertretende Direktor im Bundesamt für Justiz in Pension – und zieht im «Tagesgespräch» Bilanz über ein Leben im Dienst des Rechts.

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