Bundesgerichtsurteil zu Gunsten der Medienfreiheit
Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil zugunsten der Medienfreiheit gefällt: Die Richter in Lausanne entschieden, dass Medienhäuser die Verfasser von Kommentaren auf ihren Webseiten geheim halten dürfen. Sofern der Blog-Eintrag ein Minimum an Information enthält, müssen sie die Identität der Kommentierenden der Justiz nicht bekannt geben. Doch der Entscheid zugunsten der Medienfreiheit bringt den Medienhäusern auch zusätzliche Pflichten.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen