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Bundesgerichtsurteil zu Gunsten der Medienfreiheit
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Bundesgerichtsurteil zu Gunsten der Medienfreiheit

Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil zugunsten der Medienfreiheit gefällt: Die Richter in Lausanne entschieden, dass Medienhäuser die Verfasser von Kommentaren auf ihren Webseiten geheim halten dürfen. Sofern der Blog-Eintrag ein Minimum an Information enthält, müssen sie die Identität der Kommentierenden der Justiz nicht bekannt geben. Doch der Entscheid zugunsten der Medienfreiheit bringt den Medienhäusern auch zusätzliche Pflichten.

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