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Ifolor: Schweizer Kunden zahlen massiv mehr

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Wer bei Ifolor.ch ein Fotobuch bestellt, bezahlt bis zu 25 Prozent mehr als ein Kunde in Deutschland. Beide Bücher, ob für Deutschland oder für die Schweiz, werden in Kreuzlingen hergestellt. Schweizer wehren sich nun: «Wir werden gemolken!»

Aufgefallen ist diese Preisdifferenz Ives Leutenegger. Er wollte seinem Vater nach einer Amerikareise ein Fotobuch schenken. «Ich erhielt Rabattgutscheine für eine Internetbestellung auf Ifolor.de. Als ich diese Preise mit den Schweizer Preisen verglich, staunte ich nicht schlecht. In der Schweiz kostete das Fotobuch 25 Prozent mehr.»

Das Problem ist allerdings, dass Schweizer Kunden normalerweise gar nicht über die deutsche Internet-Seite bestellen können. Mit mehreren technischen Kniffs gelang es Leutenegger dennoch, auf der deutschen Seite zu bestellen. «Ich liess mir die Fotobücher an eine Adresse in Konstanz liefern und habe sie dann dort abgeholt», erzählt Leutenegger, «so habe ich massiv Kosten gespart.»

Auf die Preisunterschiede angesprochen, sagt Ifolor-Marketingleiter Schweiz, Karsten Peters: «Unsere Preisbildung unterscheidet sich nach den jeweiligen Märkten. Vom deutschen Markt erhoffen wir uns ein grössers Volumen, darum können wir dort auch billigere Preise anbieten.»

Als Ifolor (früher Fotocolor Kreuzlingen) seine Produkte im deutschen Markt eingeführt habe, sei der Euro-Wechselkurs zwischen 1.40 und 1.60 gelegen, sagt Peters: «Durch den aktuellen Wechselkurs werden die deutschen Preise im Vergleich zu den Preisen in der Schweiz rechnerisch günstiger.» Die Schweizer Preise den deutschen anzupassen, kommt für Ifolor laut Karsten Peters nicht in Frage. «Würden wir das machen, könnten wir in der Schweiz keine Investitionen mehr tätigen oder die Qualität verbessern.»

Ives Leutenegger ärgert diese Argumentation: «Wir Schweizer werden gemolken und das bei einem Produkt, das hier hergestellt wird.» Er bestellt auch in Zukunft bei Ifolor, aber natürlich nur auf der deutschen Homepage.

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Ifolor: Schweizer Kunden zahlen massiv mehr

Laufzeit 3 Minuten 22 Sekunden. , Nicole Roos

Wer bei Ifolor.ch ein Fotobuch bestellt, bezahlt bis zu 25 Prozent mehr als ein Kunde in Deutschland. Beide Bücher, ob für Deutschland oder für die Schweiz, werden in Kreuzlingen hergestellt. Schweizer wehren sich nun: «Wir werden gemolken!»

Aufgefallen ist diese Preisdifferenz Ives Leutenegger. Er wollte seinem Vater nach einer Amerikareise ein Fotobuch schenken. «Ich erhielt Rabattgutscheine für eine Internetbestellung auf Ifolor.de. Als ich diese Preise mit den Schweizer Preisen verglich, staunte ich nicht schlecht. In der Schweiz kostete das Fotobuch 25 Prozent mehr.»

Das Problem ist allerdings, dass Schweizer Kunden normalerweise gar nicht über die deutsche Internet-Seite bestellen können. Mit mehreren technischen Kniffs gelang es Leutenegger dennoch, auf der deutschen Seite zu bestellen. «Ich liess mir die Fotobücher an eine Adresse in Konstanz liefern und habe sie dann dort abgeholt», erzählt Leutenegger, «so habe ich massiv Kosten gespart.»

Auf die Preisunterschiede angesprochen, sagt Ifolor-Marketingleiter Schweiz, Karsten Peters: «Unsere Preisbildung unterscheidet sich nach den jeweiligen Märkten. Vom deutschen Markt erhoffen wir uns ein grössers Volumen, darum können wir dort auch billigere Preise anbieten.»

Als Ifolor (früher Fotocolor Kreuzlingen) seine Produkte im deutschen Markt eingeführt habe, sei der Euro-Wechselkurs zwischen 1.40 und 1.60 gelegen, sagt Peters: «Durch den aktuellen Wechselkurs werden die deutschen Preise im Vergleich zu den Preisen in der Schweiz rechnerisch günstiger.» Die Schweizer Preise den deutschen anzupassen, kommt für Ifolor laut Karsten Peters nicht in Frage. «Würden wir das machen, könnten wir in der Schweiz keine Investitionen mehr tätigen oder die Qualität verbessern.»

Ives Leutenegger ärgert diese Argumentation: «Wir Schweizer werden gemolken und das bei einem Produkt, das hier hergestellt wird.» Er bestellt auch in Zukunft bei Ifolor, aber natürlich nur auf der deutschen Homepage.

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Pilzsammler: «Es ist pure Gier!»

Laufzeit 5 Minuten 52 Sekunden. , Magnus Renggli

Das Wetter ist perfekt für Pilze: Das feucht-warme Klima lässt vor allem Eierschwämme, aber auch Steinpilze in grosser Zahl aus dem Boden schiessen. Das nutzen viele Pilzsammler in grobem Stil. Experten fordern nun einheitliche Regeln zur Bekämpfung der Pilz-Hamsterei.

«Es ist pure Gier. Gewisse Pilzsammler kommen in ein Fieber und können nicht mehr aufhören», sagt Liliane Theurillat, Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontroll-Organe. Wenn sie Pilz-Hamsterer auf ihr Fehlverhalten anspreche, würden diese oft uneinsichtig und frech reagieren: «Das geht Sie doch nichts an!» Liliane Theurillat sieht zwei Möglichkeiten, wie gegen diese Pilzsammel-Gier vorgegangen werden kann: Gezielte Kontrollen und eine Vereinheitlichung der Pilzsammelverordnung in der Schweiz.

Einfache und einheitliche Regeln gefordert
«Am Beispiel des Pilzsammel-Tourismus sieht man, wie nötig eine Vereinheitlichung ist», sagt Theurillat gegenüber «Espresso». Hat der eine Kanton eine Schonfrist, der Nachbarkanon aber nicht, würden Pilzsammler einfach abwandern. Auch der Bündner Wildhüter-Bezirkschef Hans Gartmann unterstützt die Forderung nach einer Vereinheitlichung: «Die Verwirrung über kantonal unterschiedliche Sammelbeschränkung würde wegfallen.»

Pilze sind nicht vom Aussterben bedroht
Alleine im Kanton Graubünden gab es im August 50 Bussen und 1 Verzeigung, weil Pilzsammler sich nicht an Höchstmengen oder die Schonfrist hielten. Der krasseste Fall war ein Sammler, der 14 Kilo Pilze einheimste, bestätigt das Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden gegenüber «Espresso». «Solches Verhalten macht mich wütend und traurig gleichzeitig», erklärt Josef Jenal, Pilzkontrolleur von Thusis. Es sei nicht so, dass die Pilze durch übermässiges Sammeln vom Aussterben bedroht seien. «Ich habe aber kein Verständnis, wenn jemand 14 Kilo einheimst und die Pilze zu kommerziellen Zwecken nutzt. Die Pilze gehörten der Allgemeinheit und jeder sollte etwas davon haben.»

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Muss die Autoversicherung wirklich nicht zahlen?

Laufzeit 2 Minuten 37 Sekunden. , Gabriela Baumgartner / Matthias Schmid

«Espresso»-Hörer Reto Baumann aus Trubschachen (BE) ärgert sich über seine Versicherung. Beim Parkieren touchierte er versehentlich den Wagen seines Vaters. Reto Baumann meldete das Missgeschick seiner Versicherung. Der Schaden werde übernommen, beschied ihm die Mitarbeiterin am Telefon. Unterdessen ist das Auto repariert. Doch plötzlich will die Versicherung nicht zahlen. Schäden von Verwandten seien nicht versichert. «Muss ich das akzeptieren?», schreibt Reto Baumann.

Reto Baumanns Motorhaftpflichtversicherung verweist auf die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen zur Police. Dort steht: «Nicht versichert sind Ansprüche aus Sachschäden des Halters, seines Ehegatten oder eingetragenen Partners, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Geschwister». Juristen verstehen unter Verwandten in auf- und absteigender Linie Eltern und Kinder. Will heissen: Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn Reto Baumann das Auto seines Vater beschädigt.

In den meisten Versicherungsbestimmungen finden sich lange Listen, was im Schadensfall nicht gedeckt ist. Normalerweise ausgeschlossen sind Schäden von im gleichen Haushalt lebenden Personen. So zum Beispiel bei den Haftpflichtversicherungen. Bei Haftpflichtversicherungen von Motorfahrzeugen dagegen sind zusätzlich Eltern und Kinder ausgeschlossen.

Und was ist mit der offensichtlich falschen Auskunft der Versicherungsmitarbeiterin? «Mein Vater hätte den Schaden niemals so aufwendig reparieren lassen, wenn man mir gesagt hätte, dass die Versicherung nichts bezahlt», ärgert sich Reto Baumann. «Man darf sich auf die Richtigkeit von telefonischen Auskünften verlassen», sagt Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «In einem Rechtsstreit ist aber kaum beweisbar, was gesagt wurde. Aus diesem Grunde hätte Reto Baumann sich diese Auskunft schriftlich bestätigen lassen sollen, bevor der Vater den Wagen in die Reparatur gibt.

Wie Reto Baumann schreibt, hatte der Wagen vor der Beschädigung nur noch ein paar hundert Franken Wert. Übersteigen nach einem Schadenfall die zu erwartenden Reparaturkosten den Wert des Autos, vergütet die Versicherung nur den effektiven Wert des Autos, den sogenannten Zeitwert. Heisst das nun für Reto Baumann «ausser Spesen nichts gewesen»? Nicht unbedingt: Er kann bei der Versicherung wegen der unkorrekte Auskunft und seine damit verbundenen Auslagen reklamieren. Vielleicht bekommt er einen symbolischen Beitrag an die Reparaturkosten. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf hat er aber nicht.

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