Sonntagsverkäufe bis auf eine Ausnahme alle bewilligt
Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die Beschwerden der Gewerkschaft UNIA gegen Sonntagsverkäufe bis auf eine Ausnahme abgewiesen.Nur eine Aldi-Filiale in Olten darf am kommenden 23. Dezember die Tore nicht öffnen. Damit stützt das Verwaltungsgericht im wesentlichen die Entscheide des Kantons.Das juristische Hickhack betreffend Sonntagsverkäufe könnte trotzdem weiter gehen.
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