Sie sind schuldig wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.
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Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat den Hauptangeklagten im Raserprozess von Schönenwerd zu 5 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Dies wegen vorsätzlicher Tötung. Die beiden Mitangeklagten erhalten Freiheitsstrafen von 28 Monaten teilbedingt.
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