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Raser von Schönenwerd müssen hinter Gitter
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Raser von Schönenwerd müssen hinter Gitter

Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat den Hauptangeklagten im Raserprozess von Schönenwerd zu 5 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Dies wegen vorsätzlicher Tötung. Die beiden Mitangeklagten erhalten Freiheitsstrafen von 28 Monaten teilbedingt.

Sie sind schuldig wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.

Weiter in der Sendung:

  • FDP Kanton Solothurn will gemeinsame Liste mit BDP
  • Stadtrat von Aarau will keine BBA-Aktien mehr kaufen

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