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Das Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen.
Keystone
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Keine Rückschaffungen mehr nach Ungarn

Wer bereits in einem europäischen Land ein Asylgesuch eingereicht hat, kann in der Schweiz keinen neuen Antrag stellen. Er oder sie wird umgehend ins Land der Einreise zurückgeschafft. Nun aber erklärt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Zustände in Ungarn das sogenannte Dublin-System in Frage stellen.

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