Der Fotograf Klaus Rozsa hatte sich gegen die Festnahme gewehrt und einen Polizisten beschimpft. Der Fall kam vor Gericht, in erster Instanz erhielt die Polizei Recht. Doch in zweiter Instanz hat das Zürcher Obergericht den Fotografen freigesprochen. Die Festnahme sei ungerechtfertigt gewesen.
Das sei ein wichtiges Urteil für die Pressefreiheit, sagt Stefanie Vonarburg von der Mediengewerkschaft Syndicom.