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Das Bundesgericht heisst das Luzerner Polizeigesetz teilweise gut.
Keystone
abspielen. Laufzeit 25 Minuten 29 Sekunden.
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Veranstalter von Demos können in Luzern zur Kasse gebeten werden

Wenn es an einer Demonstration im Kanton Luzern zu Ausschreitungen oder Gewalt kommt, können den Veranstaltern bis zu 30‘000 Franken Polizeikosten auferlegt werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es heisst aber auch eine Beschwerde teilweise gut.

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Weiter in der Sendung:

  • Brand in Sägerei in Küssnacht: 20 Millionen Franken Schaden
  • Neubau des Spitals in Wolhusen soll 2022 fertig sein
  • 600 Jahre Niklaus von Flüe: Theater als Höhepunkt

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