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Bussen sollen einen strafenden Charakter haben, findet das Bundesgericht.
Keystone
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So nicht! Bussen dürfen nicht von den Steuern abgezogen werden

Das Bundesgericht gibt dem Zürcher Steueramt Recht: Ein Unternehmen wollte eine Busse vom Gewinn abziehen und dadurch Steuern sparen. Das kantonale Steueramt verweigerte den Abzug. Das höchste Schweizer Gericht stützt nun diese Praxis: Bussen mit Strafcharakter sollen strafend sein.

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