Abofalle Internet
Wer im Internet auf vermeintliche Gratisangebote eingeht, hat schnell einmal ein kostenpflichtiges Abo gelöst. Bezahlt man nicht, droht die Gegenseite mit Anwalt und Inkasso. DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt, was man in so einem Fall tun kann.Falls man von dem Angebot getäuscht wurde, sollte man die Forderungen in einem eingeschriebenen Brief bestreiten und sich auf Irrtum oder Täuschung berufen. Keinesfalls sollte man einzahlen.
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