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Gerichtshof für Menschenrechte rügt Schweiz
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Gerichtshof für Menschenrechte rügt Schweiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz, weil sie von einem militäruntauglichen, aber dienstwilligen Diabetiker Wehrpflichtersatz gefordert hat. Laut den Richtern in Strassburg wurde der Mann dadurch diskriminiert. Nach bisheriger Praxis in der Schweiz sind Vollinvalide von der Zahlung befreit, Teilinvalide wie eben zum Beispiel Diabeteskranke aber nicht. Da Entscheide des Gerichtshofs bindend sind, ist damit zu rechnen, dass die Schweiz ihre Regelung überarbeiten muss.Der heute 30-Jährige war 1997 wegen seiner Zuckerkrankheit für dienstuntauglich befunden worden. Die Behörden verpflichteten den an sich militär- oder ersatzdienstwilligen Zürcher anschliessend, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen.

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