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Donnerwetter - Schäden an Haus und Garten
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Donnerwetter - Schäden an Haus und Garten

Nach hohen Temperaturen wie in den letzten Tagen bringen Gewitter oft die ersehnte Abkühlung. Aber nicht nur: Überflutete Keller, zerschlagene Blumenbeete, verbeulte Autos sind oft die negative Folge von Gewittern. Bei Schäden am Gebäude übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten. Nicht immer ist die Situation so eindeutig.Zerstören ein Erdrutsch oder ein überfluteter Dorfbach auch Mobiliar, ist dieser sogenannte Elementarschaden über die Hausrat-Versicherung gedeckt. Hier muss man beachten, dass man nicht unterversichert ist, betont der unabhängige Versicherungs-Experte Ruedi Ursenbacher von «fairsicherungsberatung». Auch für Aufräumarbeiten übernehmen Gebäude- und Hausratversicherung bis zu einem im Voraus bestimmten Betrag die Kosten.Hagelschaden: Persönliches Verschulden möglich«Espresso»-Hörerin Ursula Vogt will wissen, wer einen Hagelschaden am Sonnenstoren in der Mietwohnung übernimmt. Ruedi Ursenbacher rät, zuerst über den Hausbesitzer abzuklären, ob die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt. Ansonsten soll man den Schaden seiner Privathaftpflicht-Versicherung melden. Diese übernimmt den Schaden. Liegt ein persönliches Verschulden vor, kann die Versicherung einen Betrag abziehen. Zum Beispiel, wenn das Gewitter lange im Voraus angekündigt war und die Storen trotzdem nicht eingerollt wurden.Hans Pletscher aus Brügg (BE) schildert folgenden Fall: Während eines Gewittersturms kippt auf dem eigenen Grundstück ein Baum auf das eigene Auto. Gemäss Versicherungsexperte Ursenbacher muss erwiesen sein, dass es sich um einen Sturm handelte. Dies ist der Fall, wenn laut Wetterdiensten Windgeschwindigkeiten von mindestens 75 km/h gemessen wurden. Dann übernimmt die Teilkasko-Versicherung fürs Auto den Schaden. War es kein Sturm, muss der Schaden aus dem eigenen Sack bezahlt werden, da es sich um keinen Haftpflicht-Fall handelt. Gehört das Auto dagegen nicht dem Hausbesitzer, so bezahlt bei einem Sturm ebenfalls die Teilkasko. Ansonsten muss der Hausbesitzer den Fall seiner Gebäudehaftpflicht-Versicherung melden. Diese prüft dann, ob sie den Schaden übernimmt. Auch ein Hagelschaden am Auto ist mit einer Teilkasko-Versicherung gedeckt.Feuerwehr ist schon bezahltIst der Keller nach einem Gewitterregen überflutet und die Feuerwehr muss ihn auspumpen, muss sie dafür nicht separat entschädigt werden. Dies ist bereits über die Hausrat- und Gebäudeversicherung mit dem sogenannten «Löschrappen» bezahlt.«Espresso»-Hörerin Pia Zellweger aus Trogen (AR) hat eine Frage zu einem «Schönwetter-Schaden». Welche Versicherung bezahlt, wenn wegen der Hitze eine Fensterscheibe zersprungen ist? Diesen Schaden übernimmt die Gebäudeglas-Versicherung. Diese ist bei Hausbesitzern in der Regel in der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten, sagt Ruedi Ursenbacher.

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