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Der Bericht des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes zeigt: 600 Einsichtsgesuche wurden im letzten Jahr beim Bund gestellt; nur in der Hälfte der Fälle lieferte die Verwaltung die verlangten Dokumente aus. Bild: Adrian Lobsiger, eidgenössischer Datenschutzbeauftragter.
Keystone
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Das Öffentlichkeitsgesetz wird zum Papiertiger

Die Akten der Bundesbehörden sind öffentlich, das besagt seit zehn Jahren das Öffentlichkeitsgesetz. Wenn aber eine Behörde ein Dokument nicht herausrücken will, verstreicht manchmal mehr als ein Jahr, bis ein Entscheid erzwungen ist.

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