Das hat sich auch der DRS1-Hörer Stefan Kissling aus Biberist gefragt.
Die «Mailbox» hat bei der Bundeskanzlei nachgefragt. Entscheidend sind die fünf Tage vor der Abstimmung. Verstirbt jemand in dieser Zeit, weiss das Stimmregister, welches die stimmberechtigten Einwohner führt, nichts davon und ein stimm- und wahlberechtiger Bürger könnte Beschwerde führen.