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Wenn Tote abstimmen

Wahlen und Abstimmungen: In der direkten Demokratie werden wir immer wieder an die Urne gebeten. Seit geraumer Zeit können wir schriftlich abstimmen und wählen. Was passiert aber mit der Stimme einer Person, die zwischen Abgabe der Stimme und dem Abstimmungssonntag verstirbt?

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Das hat sich auch der DRS1-Hörer Stefan Kissling aus Biberist gefragt.

Die «Mailbox» hat bei der Bundeskanzlei nachgefragt. Entscheidend sind die fünf Tage vor der Abstimmung. Verstirbt jemand in dieser Zeit, weiss das Stimmregister, welches die stimmberechtigten Einwohner führt, nichts davon und ein stimm- und wahlberechtiger Bürger könnte Beschwerde führen.

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