Privates WLAN: Ist der Passwortschutz Pflicht?
Ein in Deutschland hängiger Gerichtsfall belebt die Diskussion um die Haftbarkeit beim privaten Internetzugang per WLAN. Weil ein Unbefugter illegal Musik über ein WLAN-Netz herunter geladen hat, das nicht mit Passwort geschützt war, steht der Inhaber des betroffenen WLAN-Netzes vor Gericht. Er soll unvorsichtig gehandelt und die Tat begünstigt haben und somit Schadensersatz leisten müssen.Wenn das oberste deutsche Gericht den Mann verurteilt, ist das ein Grundsatzentscheid, der auch für die Schweiz Signalwirkung hat.Empfehlung: WLAN mit Passwort sichern.Auch wenn es noch nicht so weit ist, empfiehlt es sich, das WLAN mit einem Passwort zu versehen, alleine um zu Verhindern, dass man im Falle eines Missbrauchs durch Dritte in ein Verfahren hineingezogen wird.Viele Internetmodems mit eingebautem WLAN setzen heute automatisch ein Passwort. Bei den DSL-Routern der Swisscom beispielsweise lässt sich der Passwortschutz schon gar nicht mehr deaktivieren.
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