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Der Mindestzinssatz gibt vor, wie viel Zins die Pensionskassen den Versicherten auf ihren Guthaben geben müssen.
Keystone
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Tieferer Zinssatz für Pensionskassen-Guthaben

Die Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge sollen 2019 nur noch zu 0,75 Prozent verzinst werden. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken.

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Schlechte Nachricht für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz: Die beratende BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz für die Pensionskassenrenten zu senken. Das bedeutet für die Bevölkerung tiefere Renten.

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