Freie Spitalwahl ja, aber nicht um jeden Preis
Wer ins Spital muss, der soll künftig frei entscheiden, in welchem Spital er sich behandeln lässt. Diesem Grundsatz der freien Wahl hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat angeschlossen. Allerdings mit einem Vorbehalt: Sind die Kosten höher als im Wohnkanton, so muss der Patient diese Differenz selber berappen, oder sich dafür versichern.
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