Ist ein Arbeitsplatz gesundheitsgefährdend für eine Schwangere, muss der Arbeitgeber der Angestellten eine Alternative anbieten.
Zentralisierte Postauskunft verärgert Kunden
Schon seit längerem ist es bei der Post nicht mehr möglich, eine bestimmte Poststelle telefonisch zu erreichen. Für Kunden gibt es nur noch eine zentrale 0848-Auskunftnummer. Einige Espresso-Hörer haben damit schlechte Erfahrungen gemacht.
Die Rechtsfrage: Kursgeld bezahlt, nicht alle Lektionen besucht
Darf man beispielsweise wegen einer Schwangerschaftskomplikation für nicht besuchte Stunden eines Kurses das Geld zurück verlangen?
Nein, das ist nicht möglich, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.