1:0 für den Datenschutz: Deutsches Gericht missbilligt Dashcam
Noch fehlt in der Schweiz ein Urteil über die Verwendung von Aufnahmen sogenannter Dashcams. Hanspeter Thür, der eidgenössische Datenschützer, würde sich wünschen, dass sich auch hierzulande ein Gericht mit dem Einsatz von Kameras in Autos befasst. Dies sagt Hanspeter Thür gegenüber «Espresso».
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