Kopftuch kein Grund gegen Einbürgerung
Das Tragen eines Kopftuches ist ein religiöses Bekenntnis und nicht Ausdruck einer fundamentalen Glaubensrichtung. Damit ist für das Bundesgericht ein Kopftuch kein Grund, ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Laut dem Entscheid aus Lausanne wird das Diskriminierungsverbot verletzt, wenn die Einbürgerung einzig mit der Begründung verweigert wird, die Frau trage ein Kopftuch.
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