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E-Tankstellen verstossen gegen Preisbekanntgabe-Verordnung

An vielen Ladestationen für Elektro-Autos sind die Strompreise nicht angeschrieben. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco, verstösst dies gegen die Preisbekanntgabe-Verordnung.Strom sei eine messbare Ware. Daher seien analog zu Benzin oder Diesel der Preis an der Tankstelle anzugeben. Die Betreiber der E-Tankstellen sehen dies anders. Sie würden nicht nur Strom verkaufen, sondern eine komplexe Dienstleistung.

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