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Job kündigen: So macht man’s professionell

Eine Kündigung beim Arbeitgeber ist häufig unangenehm und kann zur heiklen Angelegenheit werden, wenn man einen formalen Fehler macht oder den Vorgesetzten überrumpelt. Mit der richtigen Vorgehensweise lässt sich das vermeiden.

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Der richtige Zeitpunkt

  • Kündigen Sie den alten Job erst, wenn Sie den Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber in der Tasche haben.
  • Prüfen Sie rechtzeitig die Kündigungsfrist. Steht nichts im Vertrag, gelten die gesetzlichen Fristen:
    - nach Ablauf der Probezeit im 1. Dienstjahr: 1 Monat
    - im 2. Bis und mit dem 9. Dienstjahr: 2 Monate
    - ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate
  • Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag des Monats beim Vorgesetzten eintreffen. Fällt der 31. also auf einen Sonntag, muss das Schreiben bereits am Freitag beim Chef oder bei der Chefin ankommen.
  • Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern das Eintreffen des Schreibens.

Form der Kündigung

  • Für eine Kündigung gibt es keine Formvorschriften. Deshalb gilt: Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes steht, kann man grundsätzlich auch mündlich, per SMS, per Mail etc. kündigen. Zu empfehlen ist das allerdings nicht.
  • Damit man einen Beweis in den Händen hält, sollte man unbedingt schriftlich kündigen. Entweder per Einschreiben oder man übergibt dem oder der Vorgesetzten das Schreiben persönlich und lässt sich den Erhalt auf einer Kopie quittieren.
  • Die beste Variante: zuerst mit dem Chef sprechen und ihn über die Kündigung informieren. Danach die wichtigsten Punkte des Gesprächs in einem Brief zusammenfassen und diesen per Einschreiben senden. So überrumpelt man seine Vorgesetzten nicht.

Das darf im Kündigungsschreiben nicht fehlen

  • Exakte Angabe der Empfängeradresse, mi Namen des Vorgesetzten
  • Angabe, um welchen Arbeitsvertrag es sich handelt (zum Beispiel «Arbeitsvertrag vom .»
  • Offizielles Ende des Arbeitsvertrages (Datum, inklusive Restferien Überzeit etc.)
  • Aktuelles Datum und Unterschrift
  • Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.

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