Zum Inhalt springen

Header

Audio
Gegen Google geklagt hatte ein Spanier, dessen Name bei Google noch immer im Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung vor 15 Jahren erschienen ist.
Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 46 Sekunden.
Inhalt

Das Recht auf Vergessen im Internet

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg kann der Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichtet werden, sensible persönliche Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das Urteil ist ein Erfolg für alle, die sich an heiklen Informationen zu eigenen Person im Netz stören.

Mehr von «Echo der Zeit»