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Klarere Regeln für Haftungsfälle
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Klarere Regeln für Haftungsfälle

Es gibt viele Fälle, in denen staatliches Tun zu Schäden an Dritten, an Privatpersonen führen kann. So zum Beispiel, wenn eine Reiterin auf einem vom Kanton unterhaltenen Wanderweg unterwegs ist und mit dem Pferd stürzt. Oder etwa dann, wenn beim Strassenbau eine Signalisation vergessen geht und dadurch ein Unfall verursacht wird. In all diesen Fällen kommt das Haftgesetz des Kantons Aargau zum Zug. Nur: Dieses Gesetz ist fast 70 Jahre alt. Der Grosse Rat soll jetzt ein neues Gesetz genehmigen.

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