Im Unterschied zum eigenen Haus darf ein Stockwerkeigentümer jedoch in seinen eigenen vier Wänden nicht schalten und walten wie er will. Veränderungen in der eigenen Wohnung, welche die Statik des Hauses beeinträchtigen, sind verboten. Dazu gehört beispielsweise der Abbruch einer tragenden Wand. Auch an der Fassade darf ohne Einwilligung der Eigentümergemeinschaft nichts verändert werden.
Thomas Oberle ist Jurist und Rechtsberater beim Hauseigentümerverband Schweiz. Er erklärt die Rechte und Pflichten eines Stockwerkeigentümers und gibt Tipps zum Kauf eines solchen Objekts.