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Keine Verwahrung des Täters im «Fall Bonstetten»
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«Fall Bonstetten»: Die Freiheitsstrafe von 18 Jahren bleibt

Das Zürcher Obergericht hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt: Der 66-jährige Vater, der seinen 5-jährigen Sohn getötet hat, bekommt keine Strafmilderung, aber er wird auch nicht verwahrt.

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