Zum Inhalt springen

Header

Audio
Falsche Bonuszahlung: Behalten oder zurückzahlen?
abspielen. Laufzeit 1 Minute 57 Sekunden.
Inhalt

Falsche Bonuszahlung: Behalten oder zurückzahlen?

«Espresso»-Hörer Remo Riebel hat sich Anfang Jahr sehr gefreut: Sein Arbeitgeber hat ihm wegen eines guten Geschäftsjahres einen Bonus ausbezahlt. Die Freude währte jedoch nur kurz, der Arbeitgeber forderte den Bonus mittlerweile zurück. Begründung: Es habe einen Berechnungsfehler gegeben. Laut «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo kann der Arbeitgeber die Bonuszahlung tatsächlich zurückfordern. Dies, wenn die Auszahlung aufgrund eines wesentlichen Irrtums passiert ist, z.B. wenn der Finanzverantwortliche im Unternehmen falsche Zahlen geliefert hat.Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wenn der Arbeitnehmer sich mit dem Bonus etwas geleistet hat, das er sonst nicht gekauft hätte (z.B. eine grosse Reise), dann muss er den Bonus nicht zurückzahlen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht ahnen konnte, dass die Bonuszahlung fälschlicherweise erfolgt ist. Keine Chance hat der Arbeitnehmer, wenn er mit dem Bonus etwas bezahlt hat, das er sonst einfach mit anderen Mitteln bezahlt hätte, z.B. die Steuern. In diesem Fall muss er die falsche Bonuszahlung auf alle Fälle zurückzahlen.

Mehr von «Espresso»