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Keine verdeckte Überwachungen bei der IV

Die Invalidenversicherung verzichtet vorläufig darauf, Rentnerinnen und Rentner verdeckt zu überwachen, um mögliche Betrugsfälle aufzudecken. Damit reagiert das Bundesamt für Sozialversicherungen auf ein Urteil des Bundesgerichtes. In einem konkreten Fall durften Beweise, die rechtswidrig gesammelt wurden, aber trotzdem verwendet werden.

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