Zum Inhalt springen

Header

Audio
Heute muss sich ein Arzt zuerst von der Schweigepflicht entbinden lassen, bevor er den Behörden melden kann, dass etwa ein Kind missbraucht wurde. Die Kantone wollen diese Abläufe vereinfachen.
Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 30 Sekunden.
Inhalt

Ärzte: Schweigepflicht vs. Meldepflicht

Was PatientInnen der Ärztin, dem Arzt anvertrauen, bleibt geheim. Allerdings schränken immer mehr Kantone diese Schweigepflicht ein oder kehren sie sogar ins Gegenteil um: Besteht ein Verdacht auf Misshandlung, soll die Ärzteschaft nun sogar verpflichtet werden, einen allfälligen Verdacht den Behörden zu melden.

Mehr von «Echo der Zeit»