Die neue Schwyzer Kantonsverfassung ist in einem Punkt nicht bundesrechtskonform. In der Kritik steht das Wahlverfahren für den Kantonsrat. Folgt das Bundesparlament dem Antrag des Bundesrates, dann muss der Kanton Schwyz die Verfassung ändern. Der Regierungsrat klärt jetzt ab, ob der unbestrittene Hauptteil der neuen Verfassung dennoch in Kraft treten kann.
Weiter in der Sendung:
- Die Hochhäuser auf der Luzerner Allmend werden zur grössten Umzugsherausforderung in der Zentralschweiz.
- Die Kirche arbeitet und redet beim Lucerne Festival «Glauben» mit.