Harsche Kritik am Bundesrat
Deutliche Kritik aus dem Parlament an der Regierung: Die Akten im Fall Tinner hätten nicht vernichtet werden dürfen. Nach Auffassung der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte enthielten die vernichteten Akten gemheime Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Bau von Atombomben von Bedeutung sind. Sie waren im Strafverfahren gegen die Familie Tinner beschlagnahmt worden. Auf Druck der USA beschloss der Bundesrat später deren Vernichtung.
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