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Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schwarzwildschäden finanziell beteiligen, weil Jäger den Bestand der Tiere und somit auch verursachte Schäden beeinflussen können. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht gefällt und die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft abgewiesen.
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