Zum Inhalt springen

Header

Audio
Solothurner Jäger müssen sich an Schäden von Wildschweinen beteiligen, das bestätigt nun das Bundesgericht.
keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 33 Sekunden.
Inhalt

Solothurner Jäger müssen Schwarzwildschäden mittragen

Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schwarzwildschäden finanziell beteiligen, weil Jäger den Bestand der Tiere und somit auch verursachte Schäden beeinflussen können. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht gefällt und die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft abgewiesen.

Download

Weitere Themen:

  • Das neue Basler Kunstmuseum öffnet seine Tore.
  • Der Kanton Tessin interessiert sich für Alpiq-Wasserkraft.
  • Das Schifffahren auf dem Zürichsee wird teurer.

Mehr von «Regional Diagonal»