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15 statt zehn Jahre für «Griechen-Mord»
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15 statt zehn Jahre für «Griechen-Mord»

Jetzt fordert der Ausserrhoder Staatsanwalt 15 Jahre Freiheitsentzug für einen Mann, der einen 38-jährigen Griechen auf offener Strasse in Herisau erschoss. Der sogenannte Griechen-Mord hatte vor vier Jahren viel Aufsehen erregt. Auf Anweisung des Bundesgericht musste das Ausserrhoder Kantonsgericht den Fall neu beurteilen.Ursprünglich verurteilte das Kantonsgericht den Täter zu neun Jahren, das Obergericht verschärfte es auf zehn. Der Täter allerings zog das Urteil vor Bundesgericht. Dieses entschied, dass der ganze Fall neu aufgerollt werden müsse: Das Ausserrhoder Gericht habe unsauber gearbeitet und sogar einen Hauptzeugen nicht befragt.Der Ausserrhoder Staatsanwalt erklärte vor Gericht, der 35-jährige Angeklagte habe 2005 einen 38-jährigen Griechen regelrecht exekutiert. Die in höchstem Mass verwerfliche Tat sei skrupellos ausgeführt worden; sie beweise die Gefährlichkeit des Angeklagten. Er habe einen Menschen grundlos kaltblütig erschossen, sagte der Staatsanwalt. Deshalb sei das höhere Strafmass gerechtfertigt.

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