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Konkubinatspartner im Spital: Welche Rechte habe ich?
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Konkubinatspartner im Spital: Welche Rechte habe ich?

«Espresso»-Hörerin Susi Bischof aus Zug lebt seit 10 Jahren mit ihrem Lebenspartner zusammen. Die beiden fragen sich nun, was für Rechte sie als Konkubinatspartner haben, falls einer ins Krankenhaus muss und im schlimmsten Fall nicht mehr ansprechbar ist. Die beiden setzen laut Rechtsexpertin Doris Slongo am besten eine Patientenverfügung auf.In einer solchen Patientenverfügung kann unter anderem festgelegt werden, welche Behandlungen gewünscht werden, wer wichtige Entscheide treffen soll oder wer einem besuchen darf. Liegt keine solche Patientenverfügung vor, sind die Rechte von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Am besten informiert man sich deshalb vorgängig, was im eigenen Kanton gilt.

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